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   VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR   

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https://dejure.org/2013,13382
VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR (https://dejure.org/2013,13382)
VG Trier, Entscheidung vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR (https://dejure.org/2013,13382)
VG Trier, Entscheidung vom 24. April 2013 - 5 K 1625/12.TR (https://dejure.org/2013,13382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 BNatSchG, § 67 BNatSchG, § 28 NatSchG RP, § 105 WasG RP, § 107 WasG RP
    Zulassung eines Gewässerausbaus - wasserrechtliche Anordnungen zum Rückbau von Ausbaumaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung wasserrechtlicher Anforderungen durch die Bewirtschaftungsgrundsätze in § 6 Abs. 1 WHG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 71.75

    Planfeststellung für Baggersee

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12
    Mit der fehlenden Zulassungsfähigkeit der Ausbaumaßnahmen ist vielmehr verbindlich festgestellt, dass der Kläger auch materiell nicht zur Vornahme des Gewässerausbaus berechtigt ist (vgl. zur Thematik grundlegend BVerwG, Urt. v. 10.02.1978 - 4 C 71/75, NJW 1978, 2311 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1984 - 11 A 2428/82
    Auszug aus VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12
    Unabhängig davon, ob vorliegend die Durchführung eines nicht förmlichen Plangenehmigungsverfahrens zulässig gewesen wäre, bedarf es der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den hier in Rede stehenden - rein privatnützigen - Gewässerausbau nicht, weil der Zulassung der Ausbaumaßnahmen des Klägers von vornherein zwingende Versagungsgründe im Sinne des § 68 Abs. 3 WHG entgegenstehen und deshalb namentlich der Denkschritt der planerischen Abwägung in der behördlichen Prüfung nicht erreicht werden kann (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.06.1984 - 11 A 2428/82 -, NVwZ 1986, 231, 232).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1992 - 1 A 12606/90

    Obere Wasserbehörde; Gewässerausbau ; Angestaute Fischteiche

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12
    Es liegt daher nahe, den Teich des Klägers als Stauteich und somit als Stauanlage im Sinne der Legaldefinition nach § 78 Abs. 1 Satz 1 LWG zu qualifizieren (vgl. auch OVG Koblenz, Beschl. v. 09.07.1992 - 1 A 12606/90, ZfW 1994, 356 f.).
  • VG Karlsruhe, 25.03.2015 - 5 K 1871/13

    Prüfung der wasserrechtlichen Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren

    Ein Einschreiten auch gegen baurechtlich zulässige Vorhaben kommt dabei nach § 100 WHG in Betracht (vgl. VG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR - juris Rn. 36), da die Baugenehmigung gerade keine Legalisierungswirkung hinsichtlich der wasserrechtlichen Zulässigkeit entfaltet.
  • VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung

    1.2.1 Nach ganz überwiegender Auffassung sind dem Wohl der Allgemeinheit über die spezifisch wasserwirtschaftlichen Gründe hinaus alle Belange zuzuordnen, die im Wasserhaushaltsgesetz selbst ausdrücklich erfasst sind, so etwa die Bewirtschaftungsgrundsätze (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 23.01.2008 - 6 K 214/07 -, juris; offen gelassen von VG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR -, juris); im Hinblick auf die in § 1a WHG a.F. enthaltenen Grundsätze wird etwa auch der Schutz des Ökosystems Wasser und der ökologischen Gewässerfunktionen (BVerwG, Urteil vom 18.09.1987, a.a.O.) etwa vor nachteiligen Veränderungen der dortigen Tier- und Pflanzenwelt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) als Aspekt des Wohls der Allgemeinheit angesehen.
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